Bloomer ist Ihr Online Blumengroßhandel!

Sehen Sie sich hier die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Bloemengroothandel Bloomer an.

Bloomer ist seit 2018 auch der billigste Pflanzengroßhändler

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
erstellt von der Vereinigung der Großhändler für Blumenerdeprodukte (VGB), eingereicht bei der Handelskammer in Amsterdam unter der Nummer 40596609.

ALLGEMEINES
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten Großhändler für alle durch (nachfolgend als „Verkäufer“) bietet zwischen dem Verkäufer und dem Kunden (im Folgenden „Käufer“) Vereinbarungen und die Umsetzung daarvan.Tenzij Einsatzbedingungen gemacht hat der Käufer dem schriftlich zugestimmt, sind sie ausdrücklich ausgeschlossen.

2. Die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bestimmungen müssen von den Parteien schriftlich vereinbart werden. Sie genießen Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

II ANGEBOTE / VEREINBARUNG
1. Angebote sind unverbindlich, es sei denn, sie enthalten eine Frist. Enthält ein Angebot ein unverbindliches Angebot, das vom Käufer akzeptiert wird, hat der Verkäufer dennoch das Recht, das Angebot innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Erhalt der Annahme zu widerrufen.

2. Vom Verkäufer veröffentlichte Informationen über das angebotene Produkt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Bilder, Produktspezifikationen und ähnliche Ausdrücke, auf der Website oder auf andere Weise, sind nur ein Hinweis. Sie sind für den Verkäufer nicht bindend und der Käufer kann keine Rechte ableiten, es sei denn, der Verkäufer hat ausdrücklich schriftlich erklärt, dass die betreffenden Produkte mit den veröffentlichten Daten identisch sind.

3. Ein Vertrag kommt mit der ausdrücklichen Annahme der Bestellung durch den Verkäufer in branchenüblicher Weise zustande.

4. Angebote sind einmalig und gelten nicht für Nachbestellungen.

III PREISE
1. Die Preise sind außerhalb des Verkäufers.

2. Soweit nicht anders in den vereinbarten Preis nicht der Mehrwertsteuer (MwSt), Einfuhrabgaben, sonstige Steuern und Abgaben, Kosten für die Qualitätskontrolle und / oder phytosanitären Prüfung, und die Kosten der Be- und Entladung, Verpackung, Transport, Versicherung usw. enthalten. Alle kostensteigernden Faktoren, die der Verkäufer zunächst zu tragen hat und / oder die der Verkäufer aufgrund gesetzlicher Vorschriften dem Käufer berechnen muss, trägt der Verkäufer dem Käufer. Eine Transportversicherung wird nur auf besonderen Wunsch und auf Kosten des Käufers abgeschlossen.

3. Die Preise verstehen sich in Euro, sofern auf der Rechnung keine andere Währung angegeben ist.

IV LIEFERUNG UND LIEFERZEIT
1. Die vom Verkäufer angegebenen Lieferzeiten sind Richtwerte und berechtigen den Käufer nicht zur Auflösung oder Entschädigung, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart.

2. Kann der Verkäufer seine Verpflichtung nicht (teilweise) erfüllen, wird er den Käufer so schnell wie möglich informieren. Kann er nicht die gesamte bestellte Menge liefern, ist er berechtigt, in Abstimmung mit dem Käufer eine Teillieferung vorzunehmen oder die Erfüllung des Vertrages auszusetzen und / oder gleichwertige oder ähnliche Produkte zu liefern.

3. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, ist der Lieferort der Lager- oder Verarbeitungsort des Verkäufers oder jeder andere vom Verkäufer zu bestimmende Ort. Die Gefahr geht zum Zeitpunkt der Lieferung oder, wenn die Beförderung erfolgen soll, auf den Käufer über, sobald die Produkte an den Frachtführer übergeben werden oder den Lieferort für den Transport verlassen, unabhängig davon, ob der Transport erfolgt Lieferort und ob der Käufer oder der Verkäufer die Transportkosten übernimmt.

4. Franco-Lieferung erfolgt nur, wenn und soweit dies vom Verkäufer auf der Rechnung oder Auftragsbestätigung angegeben ist.

5. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Aufträge nicht ausgeführt werden, wenn der Käufer eine frühere Lieferung innerhalb der vereinbarten Zahlungs nicht bezahlt hat, andernfalls ist der Kunde hat nach der Meinung des Verkäufers nicht erfüllten Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer oder zu verletzen drohen.

6. Wenn der Käufer die bestellten Produkte nicht zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort gekauft hat, ist er in Verzug und es besteht die Gefahr eines Qualitätsverlustes für den Käufer. Die bestellten Produkte stehen ihm auf seine Kosten und Gefahr zur Verfügung.

7. Wenn jedoch nach Ablauf einer begrenzten Lagerzeit, die den Produkttyp gegeben kann angemessen betrachtet wird, hat keine Reduktion des Käufer und das Risiko von Qualität und / oder Verschlechterung der Produkte im Hinblick auf Anbieter Eingriff erforderlich, um Verletzungen aufgetreten soweit möglich, ist der Verkäufer berechtigt, die betreffenden Produkte an Dritte zu verkaufen.

8. Die Nichterfüllung durch den Käufer entbindet ihn nicht von der Verpflichtung, den vollen Kaufpreis zu zahlen.

9. Der Verkäufer haftet nicht

V HÖHERE MAJEURE
1. Im Falle höherer Gewalt kann der Verkäufer den Vertrag für die Dauer der höheren Gewalt (teilweise) auflösen oder die Lieferung aussetzen.

2. Höhere Gewalt bedeutet zumindest, aber nicht ausschließlich, Umstände wie häusliche Unruhen, Krieg, Streik, Naturkatastrophen, Epidemien, Terrorismus, Wetterbedingungen, Verkehrsbedingungen wie z. Straßensperren, Straßenarbeiten oder Staus, Feuer, staatliche Maßnahmen oder ähnliche Ereignisse, auch wenn dies nur die Dritten betrifft, die an der Ausführung der Vereinbarung beteiligt sind, wie etwa ein Verkäufer eines Verkäufers oder eines Spediteurs.

VI VERPACKUNG
1. Die Verpackung erfolgt in einer im Blumen- und Pflanzengroßhandel üblichen Weise und ist vom Verkäufer als guter Kaufmann zu bestimmen, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart.

2. Einmalige Verpackung kann kostenpflichtig sein und wird nicht zurückgenommen.

3. Wenn die Produkte in Mehrwegverpackungen (Kartons) und / oder auf dem nachhaltigen Transportmaterial (Stapelwagen, Container, Paletten, etc.) zugeführt werden, Kupfer, innerhalb von einer Woche nach der Lieferung identischen Verpackungsmaterial mit der gleichen Anmeldung (wie Chip oder Etikett) an den Verkäufer zurückzugeben, auch wenn hierfür eine Nutzungsgebühr erhoben wurde, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

4. Wenn Rückkehr oder auf nachhaltige Verpackungen passieren versagt und / oder für langfristige Käufer Darlehen zu transportieren gegeben wird, erfolgt nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach wie vor vom Verkäufer angegeben, Verkäufer behält sich das Recht vor, eine ) den Käufer mit diesen Kosten zu belasten und b) ihm vom Verkäufer entstandene Schäden, wie zusätzliche Mietkosten, im Zusammenhang damit zu erstatten.

5. Sofern der Verkäufer zunächst die Kosten für den Rücktransport trägt, werden diese dem Käufer gesondert berechnet, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Wird eine Kaution erhoben, wird diese nach der ordnungsgemäßen Rückgabe des betreffenden Materials beglichen.

den Verkäufer für Reparatur oder Ersatz, sowie alle weiteren in diesem Zusammenhang Händler Schäden zu erstatten, einschließlich der zusätzlichen Miete 6. Bei Beschädigung oder Verlust von Mehrweg- und / oder nachhaltige Verpackungen Käufer ist verpflichtet.

7. Im Falle einer Streitigkeit zwischen dem Verkäufer und dem Käufer über ausstehende Mengen an Transportmaterial, wird die Verkaufsabteilung des Verkäufers die Führung übernehmen.

VII. WERBUNG
1. Reklamationen bezüglich sichtbarer Mängel, einschließlich Anzahl, Größe oder Gewicht, müssen sofort nach Entdeckung oder in jedem Fall innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Produkte beim Verkäufer eingegangen sein. Ein telefonischer Bericht muss vom Käufer innerhalb von zwei Tagen nach Erhalt der Produkte schriftlich bestätigt werden. Sichtbare Mängel sind auch sofort nach Lieferung auf den Transportdokumenten zu vermerken.

2. Beanstandungen wegen nicht sichtbarer Mängel an gelieferten Produkten sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung mitzuteilen und, falls die Anzeige nicht schriftlich erfolgt, innerhalb von 24 Stunden nach der Benachrichtigung schriftlich zu bestätigen.

3. Die Beschwerden müssen mindestens enthalten:
a) eine detaillierte und genaue Beschreibung des Mangels, die durch Beweise wie Fotografien oder einen Sachverständigenbericht gestützt wird;
b. Angabe weiterer Fakten, aus denen abgeleitet werden kann, dass die vom Käufer gelieferten und zurückgewiesenen Produkte identisch sind.

4. Der Verkäufer muss jederzeit befähigt sein, die Richtigkeit der betreffenden Reklamationen vor Ort zu untersuchen und / oder die gelieferte Ware zurückzuholen, es sei denn, der Verkäufer hat schriftlich erklärt, dass er von einer Inspektion vor Ort absehen wird. Die Produkte müssen in der Originalverpackung bereitgehalten werden.

5. Reklamationen, die nur einen Teil der gelieferten Produkte betreffen, können kein Grund sein, die gesamte Lieferung abzulehnen.

6. Nach Ablauf der in den Absätzen 1 und 2 dieses Artikels genannten Bedingungen hat der Käufer die Lieferung oder die Rechnung genehmigt. In diesem Fall werden Reklamationen nicht mehr vom Verkäufer bearbeitet.

7. Wenn eine vom Käufer eingereichte Beschwerde unbegründet ist, muss der Käufer den Verkäufer für die im Zusammenhang mit der Untersuchung entstandenen Kosten entschädigen.

VII. WERBUNG
1. Reklamationen bezüglich sichtbarer Mängel, einschließlich Anzahl, Größe oder Gewicht, müssen sofort nach Entdeckung oder in jedem Fall innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Produkte beim Verkäufer eingegangen sein. Ein telefonischer Bericht muss vom Käufer innerhalb von zwei Tagen nach Erhalt der Produkte schriftlich bestätigt werden. Sichtbare Mängel sind auch sofort nach Lieferung auf den Transportdokumenten zu vermerken.

2. Beanstandungen wegen nicht sichtbarer Mängel an gelieferten Produkten sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung mitzuteilen und, falls die Anzeige nicht schriftlich erfolgt, innerhalb von 24 Stunden nach der Benachrichtigung schriftlich zu bestätigen.

3. Die Beschwerden müssen mindestens enthalten:
a) eine detaillierte und genaue Beschreibung des Mangels, die durch Beweise wie Fotografien oder einen Sachverständigenbericht gestützt wird;
b. Angabe weiterer Fakten, aus denen abgeleitet werden kann, dass die vom Käufer gelieferten und zurückgewiesenen Produkte identisch sind.

4. Der Verkäufer muss jederzeit befähigt sein, die Richtigkeit der betreffenden Reklamationen vor Ort zu untersuchen und / oder die gelieferte Ware zurückzuholen, es sei denn, der Verkäufer hat schriftlich erklärt, dass er von einer Inspektion vor Ort absehen wird. Die Produkte müssen in der Originalverpackung bereitgehalten werden.

5. Reklamationen, die nur einen Teil der gelieferten Produkte betreffen, können kein Grund sein, die gesamte Lieferung abzulehnen.

6. Nach Ablauf der in den Absätzen 1 und 2 dieses Artikels genannten Bedingungen hat der Käufer die Lieferung oder die Rechnung genehmigt. In diesem Fall werden Reklamationen nicht mehr vom Verkäufer bearbeitet.

7. Wenn eine vom Käufer eingereichte Beschwerde unbegründet ist, muss der Käufer den Verkäufer für die im Zusammenhang mit der Untersuchung entstandenen Kosten entschädigen.

VIII. HAFTUNG
1. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die der Käufer erlitten hat, es sei denn, der Käufer weist nach, dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Verkäufers vorliegt.

2. Mängel in Bezug auf irgendwelche pflanzengesundheitliche und / oder andere Anforderungen, die im einführenden Land gelten, berechtigen den Käufer nicht zur Entschädigung oder Auflösung des Vertrags, es sei denn, der Käufer hat den Verkäufer vor Abschluss des Vertrags schriftlich über diese Anforderungen informiert. gebracht.

3. Der Verkäufer haftet in keiner Weise für Geschäftsschäden, Verzugsschäden, entgangenen Gewinn, Stagnationsschäden oder sonstige Folgeschäden des Käufers. Sollte der Verkäufer dennoch zum Ersatz seines Schadens verpflichtet sein, ist die Haftung des Verkäufers ausdrücklich auf den Rechnungsbetrag ohne Mehrwertsteuer für die Lieferung beschränkt, auf die sich der Schaden bezieht.

4. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, sind die gelieferten Produkte ausschließlich für dekorative Zwecke bestimmt und nicht für den internen Gebrauch geeignet. Der Verkäufer weist darauf hin, dass die Produkte bei unsachgemäßer Anwendung, Verbrauch, Kontakt und / oder Überempfindlichkeit zu schädlichen Auswirkungen auf Menschen und / oder Tiere führen können. Darüber hinaus können einige Produkte Materialien beschädigen, die mit der Tropfflüssigkeit in Berührung kommen. Der Käufer ist verpflichtet, diese Warnung an seine Kunden weiterzugeben und stellt den Verkäufer von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich Endnutzern, in Bezug auf diese Folgen frei.

IX ZAHLUNG
1. Die Zahlung hat im Büro des Verkäufers und nach Wahl des Verkäufers zu erfolgen:
a.netto-per Nachnahme oder
b) Anzahlung oder Überweisung auf ein vom Verkäufer angegebenes Bankkonto innerhalb der vom Verkäufer angegebenen Frist nach dem Rechnungsdatum, oder, in Ermangelung einer Frist, innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum, oder
c.automatische Abschreibung
Bankgebühren gehen zu Lasten des Käufers.

2. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Zahlung des Kaufpreises auszusetzen oder einen Betrag vom Kaufpreis ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers abzuziehen.

3. Der Käufer kommt erst mit Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug. Der Verkäufer hat dann das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung durch eine einzige Mitteilung an den Käufer aufzulösen (ausdrückliche Kündigungsklausel). Der Verkäufer schuldet dem Käufer keine Entschädigung in Bezug auf die Folgen, die diese Auflösung für den Käufer haben könnte.

4. Der Verkäufer ist berechtigt, im Falle des Verzuges des Käufers, oder, falls dieser höher ist, der gesetzlichen Zinsen vom Fälligkeitsdatum der Rechnung bis zum Tag der vollständigen Zahlung monatlich 1,5% Zinsen zu berechnen. Im Falle des Verzugs des Käufers ist der Verkäufer auch berechtigt, einen daraus resultierenden Kursverlust zu berechnen.

5. Der Käufer, der in einer anderen EU als den Niederlanden ansässig ist, wird dem Verkäufer seine korrekte Umsatzsteueridentifikationsnummer schriftlich mitteilen. Auf erstes Ersuchen des Verkäufers muss der Käufer dem Verkäufer auch alle Daten und Dokumente zur Verfügung stellen, die der Verkäufer benötigt, um nachzuweisen, dass die Produkte in einem anderen EU-Mitgliedstaat als den Niederlanden geliefert wurden. Der Käufer stellt den Verkäufer von allen Ansprüchen und allen nachteiligen Folgen frei, die entstehen, wenn die Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht oder nicht vollständig erfüllt werden.

6. Erfolgt die Zahlung durch Nutzung von Dritten, sind die daraus entstehenden gerichtlichen und / oder außergerichtlichen Kosten – mindestens 15% des ausstehenden Betrages – sofort fällig und vom Käufer zu tragen.

X EIGENTUM RESERVIERUNG
1. Alle gelieferten Produkte bleiben Eigentum des Verkäufers, bis der Käufer alle Ansprüche, die der Verkäufer an den Käufer hinsichtlich der von ihm gelieferten Produkte hat oder haben wird, vollständig erfüllt hat, einschließlich der Ansprüche in Bezug auf die Nichterfüllung der Verpflichtungen des Käufers.

2. Solange das Eigentum nicht übertragen wurde, darf der Käufer die gelieferten Produkte nicht verpfänden oder auf andere Weise sichern. Für den Fall, dass Dritte auf diesen Produkten Pfändungen vornehmen wollen (oder wünschen) oder diese auf andere Weise extrahieren möchten, muss der Käufer dies dem Verkäufer unverzüglich mitteilen.

3. Bei Ausübung der Rechte des Verkäufers aus dem Eigentumsvorbehalt wird der Käufer stets auf erstes Anfordern und auf eigene Kosten voll kooperieren. Der Käufer haftet für alle Kosten, die der Verkäufer im Zusammenhang mit seinem Eigentumsvorbehalt und den damit verbundenen Handlungen zu tragen hat, sowie für alle direkten und indirekten Schäden, die dem Verkäufer entstehen.

(4) Bei Waren, die zur Ausfuhr bestimmt sind, gelten ab dem Zeitpunkt des Eintreffens der Waren im Bestimmungsland die materiellen Folgen in Bezug auf den Eigentumsvorbehalt. In diesem Fall, wenn dies in den einschlägigen Rechtsvorschriften möglich ist, zusätzlich zu den Bestimmungen in den Nummern 1 bis 3:
a) Im Falle des Verzuges des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, die gelieferten Produkte sowie die dazugehörigen Verpackungs- und Transportmaterialien unverzüglich in Besitz zu nehmen und nach eigenem Ermessen zu entsorgen. Wenn das Gesetz dies vorschreibt, bedeutet dies die Auflösung der entsprechenden Vereinbarung.
b) Der Käufer hat das Recht, die Produkte im normalen Geschäftsgang zu verkaufen. Er tritt dann bereits alle Forderungen, die er von einem Dritten erhält, durch den Verkauf ab. Der Verkäufer nimmt diese Überweisung an und behält sich das Recht vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und, soweit erforderlich, in Verzug ist.
c) Der Käufer hat das Recht, die Produkte im normalen Geschäftsgang zu verarbeiten, unabhängig davon, ob es sich um Produkte handelt, die nicht vom Verkäufer stammen. In dem Verhältnis, in dem die Produkte des Verkäufers Teil der hergestellten Waren sind, erwirbt der Verkäufer das (Mit-) Eigentum an der neuen Sache, die der Käufer bereits jetzt an den Verkäufer weiterleitet und den Verkäufer annimmt.
d) Wenn gesetzlich vorgeschrieben ist, muss der Verkäufer einen Teil der vereinbarten Sicherheits auf Anfrage in Fällen übergeben, wenn diese den Wert der ausstehenden Ansprüche um einen bestimmten Prozentsatz überschritten, so Verkäufer dazu, sobald Käufer dies wünscht, und dies aus die Buchhaltung des Verkäufers sollte sich ergeben.

XI PERSÖNLICHER DATENSCHUTZ
1. Der Verkäufer ist berechtigt, Floridata, einem Gemeinschaftsunternehmen von Großhändlern im Zierpflanzensektor, Identifikations- und Zahlungsdaten sowie das Zahlungsverhalten des Käufers zur Verfügung zu stellen.

2. Die in Absatz 1 beschriebenen Daten werden von Floridata in eine Datenbank verarbeitet, um einerseits Einblick in die Märkte zu gewinnen, in denen die angeschlossenen Großhändler ihre Blumenzuchtprodukte verkaufen, und andererseits das Zahlungsverhalten einzelner Käufer zu untersuchen.

3. Die Daten für die Vermarktung von Blumenerzeugnissen werden in aggregierten Zahlen verarbeitet, aus denen keine personenbezogenen Daten abgeleitet werden können. Diese Daten werden von Zeit zu Zeit von Floridata veröffentlicht, auch über Dritte.

4. Die Daten zum Zahlungsverhalten einzelner Käufer werden zur Schätzung des Schuldnerrisikos verarbeitet. Daraus können personenbezogene Daten abgeleitet werden. Die Daten zum Zahlungsverhalten werden von Floridata nur auf besonderen Wunsch offen gelegt, sofern dieser Antrag von einem Großhändler, der Mitglied von Floridata ist, bestrebt ist, sein eigenes Schuldnerrisiko zu begrenzen.

5. Wenn die oben genannten Aktivitäten von Floridata zu gegebener Zeit von einer anderen Partei ausgeführt werden, ist der Verkäufer berechtigt, die oben genannten Informationen dieser anderen Partei zur Verfügung zu stellen, die in Bezug auf diese Daten denselben Einschränkungen unterliegt wie Floridata.

XII ANWENDBARES RECHT / STREITIGKEITEN
1. Für alle Verträge und Angebote, auf die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise Anwendung finden, findet niederländisches Recht Anwendung und die Bestimmungen des Wiener Kaufrechts sind ausdrücklich ausgeschlossen.

2. Streitigkeiten, die sich auf Angebote und / oder Vereinbarungen beziehen, für die diese Bedingungen gelten, können vom Käufer nur bei dem niederländischen Gericht eingereicht werden, das in dem Gebiet, in dem der Verkäufer ansässig ist, zuständig ist. Der Verkäufer hat das Recht, Streitigkeiten an das zuständige Gericht in dem Gebiet, in dem der Käufer ansässig ist, oder an das niederländische Gericht in dem Gebiet, in dem sich der Verkäufer befindet, zu stellen.

3. Abweichend von Absatz 2 können Verkäufer und Käufer vereinbaren, Streitigkeiten einem Schiedsausschuss vorzulegen, der gemäß den Schiedsregeln des Niederländischen Schiedsinstituts handelt, dessen Entscheidung von beiden Parteien als verbindlich akzeptiert wird.

XIII SCHLUSSBESTIMMUNG
1. In den Fällen, in denen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht vorgesehen sind, gilt auch das niederländische Recht.

2. Wenn und soweit ein Teil oder eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach niederländischem Recht im Zusammenhang mit einer zwingenden gesetzlichen Bestimmung ungültig ist, sind die anderen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen weiterhin bindend für die Parteien. Anstelle der unwirksamen Bestimmung handelt es sich um Parteien, die, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt haben, eine dem Willen der unwirksamen Bestimmung entsprechende Bestimmung oder eine Bestimmung, die dieser Absicht am nächsten kommt, vereinbart haben.

NIEDRIGSTE PREIS-GARANTIE
Bloomer bietet garantiert den niedrigsten Preis, aber hier sind einige Regeln für:

Garantiert den niedrigsten Preis

Wir helfen Ihnen zu einer besseren Rendite, weil Sie nirgendwo billiger sind. Unsere Preismessgeräte überprüfen täglich die Preise bei Blumengroßhändlern in den Niederlanden, um dies zu garantieren.

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Wie funktioniert die Niedrigstpreisgarantie?

Es muss genau das gleiche Produkt sein (einschließlich Anbau, Verpackung und Inhalt).
Die Garantie gilt nicht für Angebote oder andere vorübergehende Preissenkungen an anderer Stelle.
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Sie erhalten maximal eine Einheit des Produkts kostenlos. Sobald Sie ein Produkt kostenlos erhalten haben, können Sie das Produkt nicht sofort kostenlos wieder beziehen.
Die Garantie gilt für alle Großhändler, Linienfahrer und Internetanbieter.
Produkte, die über die physische Uhr gekauft werden, sind ausgeschlossen.
Bloomer behält sich das Recht vor, die Preisbenachrichtigung zu überprüfen, bevor eine Entschädigung und / oder Preisanpassung vorgenommen wird.
Garantiert den niedrigsten Preis bei Bloomer bedeutet auch, dass Sie nur für Gewicht-Produkte für das Gewicht zahlen, die Sie tatsächlich erhalten. Es klingt logisch, aber oft nicht. Wiegen Sie aber von einem anderen Großhandel Produkten aus der Liste Populus / parvifolia / Pittosporum / Gewürze nach Gewicht. Und …? Ist das Gewicht auf der Waage korrekt mit Ihrer Rechnung? Das ist es, was wir mit garantierter Niedrigpreisgarantie meinen!

Privatsphäre

Bloomer hat diese Datenschutzerklärung erstellt, um zu zeigen, dass wir Ihre Privatsphäre sehr ernst nehmen. Der folgende Text erklärt, wie wir mit persönlichen Informationen innerhalb von Bloomer umgehen.

Alle von Bloomer gesammelten Daten werden streng vertraulich behandelt und weder verliehen, vermietet oder verkauft noch in irgendeiner Weise veröffentlicht.

Der Zweck der Registrierung von personenbezogenen Daten durch Bloomer besteht darin, unseren Besuchern maßgeschneiderte redaktionelle und kommerzielle Informationen zur Verfügung stellen zu können.

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In Ausnahmefällen teilt Bloomer Informationen mit sorgfältig ausgewählten Partnern, um Ihre Bedürfnisse besser zu erfüllen. Sie werden immer darüber informiert sein.

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